Die jährliche Vignettengebühr für Behinderten sind unentgeltlich
- vinetki.bg
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- 11-04-2019

Nach der Einführung der neuen elektronischen Vignette ins Land ist die Frage entstanden, wie die Behinderten ihr Recht auf unentgeltliche Vignette angesichts der neuen elektronischen Form der Vignettensticker ausüben werden.
Das Recht auf eine unentgeltliche jährliche Vignette für ein Auto steht den Personen mit 50% und über 50 % reduzierte Arbeitsunfähigkeit oder Art und Stufe der Behinderung zu.
Eine solche Vignette können auch die Personen, die Kinder mit ständigen Behinderungen bis 18 Jahren und bis zur Beendigung der Oberschulbildung, aber nicht älter als 20 jährig, großziehen.
Die Personen, die diese Bestimmungen decken, werden das Recht auf eine einzige unentgeltliche jährliche Vignettengebühr mit Motorhubraum nicht über 2000 сm3 und Kapazität nicht über 160 Pferdestärke.
Um Ihr Recht auf eine unentgeltliche elektronische Vignette anzufordern, haben sie einen Antrag in die Direktion Sozialunterstützung einzureichen.
Ab 1. April 2018 wird Kopie der Expertenbeschlüsse der TÄEK/Territoriale ärztliche Expertenkommission, sowie der Kfz-Zulassungsschein nicht verlangt – diese Unterlagen werden von den Mitarbeitern der Direktionen dienstlich überprüft.
Die Erstellung können Sie an der Seite der Agentur für Sozialunterstützung an der extra dafür geschaffenen Sektion: www.asp.government.bg/proverka-na-vinetka prüfen.
Bei Überprüfung nach Kennzeichen in https://vinetki.bg/check-vignette werden Sie die Mitteilung bekommen, dass es dafür keine Vignette gibt.
Alle durch die Agentur für Sozialunterstützung erstellten Vignetten sind im System der Kontrolldienste enthalten und werden bei einer Prüfung gleich ersichtlich.
Wenn Sie das Recht auf eine unentgeltliche Vignette haben und geprüft haben, dass Sie akzeptiert sind, können Sie das Straßennetz der Republik völlig ruhig nutzen.